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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 wirksam

Mit dem inkraft treten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehen einschneidende Änderungen des Datenschutzrechtes einher.
Stellte bereits das Bundes-Datenschutz-Gesetz (BDSG) für manch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), Gewerbetreibende aber auch Freiberufler ein Buch mit sieben Siegeln dar, so hat sich die Situation mit der DSGVO und dem 2018 daran angepassten BDSG nochmals verschärft, denn die Umsetzung der Pflichten der DSGVO setzt nunmehr die Umsetzung einer Vielzahl von Prozessen voraus.

Umfangreiche Nachweispflichten nach der DSGVO
Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende haben dabei als Verantwortliche jederzeit die Pflicht, die Einhaltung der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO geregelten Datenschutzgrundsätze gegenüber den Aufsichtsbehörden nachzuweisen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Das heiß im Klartext: Jeder muss auf Anforderung der Datenschutzbehörde Unterlagen vorweisen können, die die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze belegen!!!
Die Nachweispflicht (sog. Accountability) erfüllt nur, wer nachweisen kann, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, nach Treu und Glauben, transparent, zweckgebunden, datenminimiert, richtig, speicherbegrenzt sowie integer und vertraulich erfolgt.

Viele Unternehmen, Gewerbetreibende oder Freiberufler haben bereits in der Vergangenheit unterschiedlichste Maßnahmen umgesetzt, um datenschutzkonform zu arbeiten. Die im Hinblick auf das BDSG umgesetzten Maßnahmen genügen aber in aller Regel nun nicht mehr.

Ein Verstoß gegen die Nachweis- und Rechenschaftspflichten kann - wie bereits bisher - Bußgelder nach sich ziehen. Die Höhe der Bußgelder bemisst sich u.a. anhand folgender Faktoren: Dauer, Art und Schwere des Verstoßes, Schadensumfang und betroffene Datenkategorien. Den Verantwortlichen, die bis dato keinen hinreichenden Datenschutz vorweisen können, raten wir zur Eile, denn natürlich lassen sich auch empfindliche Bußgelder nicht generell ausschließen.
Hinzu kommt das Risiko, von Konkurrenten, Verbänden oder Verbraucherschützern aus ganz Europa abgemahnt zu werden.

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz- und Datensicherheits-Maßnahmen bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Umsetzung und Implementierung der notwendigen Maßnahmen!! Für die rechtliche Beratung und zur Klärung Ihrer diesbezüglichen Fragen arbeiten wir mit dem Papenburger Rechtsanwalt Gerhard Bornhorst zusammen.


Proaktive IT-Sicherheit Die Covid-19-Pandemie hat durch die Lockdowns die Digitalisierung in Deutschland vorangetrieben. Die Menschen waren quasi gezwungen, einen größeren Teil des Lebens online zu verbringen und das Internet stärker als je zuvor zu nutzen.